Warum sind auf meiner Abo-Rechnung die Zeilen doppelt - und was soll das mit 8.1% MWST

Erstellt von Stefan Kürsteiner, Geändert am Fr, 17 Mär, 2023 um 7:50 VORMITTAGS von Stefan Kürsteiner

Am 25. September 2022 haben wir Schweizer die AHV-Revision angenommen und der Bundesrat hat das Inkrafttreten der "Reform AHV 21" auf 01.01.2024 festgelegt.

Teil dieser AHV-Revision war es, dass die MWST um 0.4% angehoben wird.

Dies tritt darum ebenfalls per 01.01.2024 in Kraft. Das heisst, ab 01.01.2024 bezahlen wir für Güter und Dienstleistungen, die aktuell den normalen Steuersatz von 7.7% betreffen, neu 8.1% MWST.


Aber warum verrechnen Sie jetzt schon einen Teil der Rechnung mit 8.1% MWST?

Ganz einfach:


Der Mehwertsteuersatz bezieht sich IMMER auf das Datum der Dienstleistung, resp. der effektiven Inanspruchnahme der Dienstleistung, resp. der Auslieferung eines physischen Artikels.

Im Gegensatz zur Auslieferung eines Artikels zu einem bestimmten Datum ist bei einem Abonnement nicht ein Stichdatum massgebend, sondern die gesamte Bezugsdauer.

Somit ist bei einem Abonnement der Teil, der in der Zeit des alten Steuersatzes bezogen wird, mit 7.7% MWST abzurechnen und der Teil, der in der Zeit des neuen Steuersatzes bezogen wird, mit 8.1% MWST abzurechnen.

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